Baustellenbeschleunigungsgesetz
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- Kategorie: Gesetz Idee
- Veröffentlicht am Sonntag, 23. Oktober 2011 15:33
- Geschrieben von Michael
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Die vielen Baustellen auf unseren Straßen sind immer wieder eine Gefahren- und Risikoquelle imStraßenverkehr. Es kommt zu Staus, Unfällen und Umweltbelastungen. Vielfach hat man den Eindruck, auf den Baustellen wird wochen- und monatelang gar nicht gearbeitet, d.h. sie wird eingerichtet und dann passiert erst einmal gar nichts. Diesen Missstand soll das neue Gesetz beseitigen, indem es die Baustellen kategorisiert und feste Bearbeitungszeiten vorschreibt. Es könnte wie folgt aussehen :
§ 1 Grundsatz
Die Bauarbeiten auf Straßenbaustellen sind so schnell wie möglich abzuschließen, um den fließenden Verkehr so kurz wie möglich zu behindern.
§ 2 Einteilung
Es gibt 5 Baustellenkategorien:
- Autobahnbaustelle
- Bundesstraßenbaustelle
- Landstraßenbaustelle
- Gemeindestraßenbaustelle
- sonstige Straßenbaustelle
§ 3 Bauzeiten
(1) Die Bauzeit darf folgende Zeiten nicht überschreiten:
- Autobahnbaustelle : 1 Monat
- Bundesstraßenbaustelle : 6 Wochen
- Landstraßenbaustelle : 2 Monate
- Gemeindestraßenbaustelle : 3 Monate
- sonstige Straßenbaustelle : 6 Monate
(2) Die Bauzeiten sind verbindlich in die Bauverträge aufzunehmen und mit Vertragsstrafen abzusichern.
(3) Die zuständige Behörde darf in Ausnahmefällen auf eine begründeten Antrag der bauausführenden Firma konkrete Zuschläge zulassen. Witterungsbedingte Verzögerungen können nur als Begründung berücksichtigt werden, wenn sie nach Dauer und Temperatur vollkommen unvorhersehrbar gewesen sind.

